§ 1 und § 2 der Satzung des DRK
Ansprechpartner
Herr
Dietmar Büchele
1. Vorsitzender
Tel: 07044 233252
§ 1 - Name, Rechtsform & Mitgliedschaft
(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Böblingen e. V. den Namen "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V.". Er hat seinen Sitz in 71287 Weissach und ist ein rechtsfähiger Verein. Zur Gründung des Ortsvereins als e. V. ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Böblingen e. V. und die Zustimmung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e. V. erforderlich (§ 12 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbandes). Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.
(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.
(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Weissach.
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. verwirklicht eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 3 und 19 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3, § 20 Abs. 3 und § 23 der Satzung des Landesverbandes und nach § 24 Abs. 9 der Satzung des Kreisverbandes.
(5) Mitglieder des Ortsvereins sind:
- natürliche und juristische Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2)
- sonstige Vereinigungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
- Ehrenmitglieder (§ 9)
(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz.
§ 2 - Selbstverständnis
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität.
Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. Der Ortsverein Weissach-Flacht e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Gemeinde Weissach
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Weissach-Flacht e.V. und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. ist über den Kreisverband Böblingen e. V. ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.
Satzung zum Download
Weitere Informationen zu Aufgaben, ehrenamtlicher Arbeit, verbandliche Ordnung, Zuständigkeiten und Mitglieschaft finden Sie in der vollständigen Satzung.